🛒
Fallstudien · 12. Juni 2026 · blog.posts.french-supermarket-lawsuit.readTime Min. Lesezeit · Aktualisiert 25. Juli 2026
Was die französischen Barrierefreiheits-Klagen über die EU-Durchsetzung verraten
Im Juni 2026 hat ein französisches Gericht Carrefour verpflichtet, Website und App binnen sechs Monaten vollständig barrierefrei zu machen — auf Grundlage von Artikel L.412-13, der französischen Umsetzung des European Accessibility Act. Der Einwand, man erfülle bereits 71 % der Kriterien, wurde zurückgewiesen. Was das für Ihren Online-Shop bedeutet.
Im Juli 2025 mahnten die französischen Verbände ApiDV und Droit Pluriel vier große Handelsketten wegen unzugänglichem E-Commerce förmlich ab und zogen anschließend vor Gericht. Der Vorwurf: Websites und Apps, die an Screenreadern scheitern, die Tastaturbedienung brechen und blinde Kundinnen und Kunden von Diensten wie Click & Collect ausschließen.
Am 4. Juni 2026 entschied das tribunal judiciaire in Caen gegen Carrefour. Im référé-Verfahren — einem Eilverfahren, das schnell und ohne vollständige Hauptsacheprüfung entscheidet — verpflichtete das Gericht Carrefour France, carrefour.fr und die mobile App binnen sechs Monaten vollständig barrierefrei zu machen, und setzte ein Zwangsgeld (astreinte) von 500 € pro Tag für den Fall fest, dass diese Frist verstreicht. Carrefour wandte ein, bereits 71 % der Barrierefreiheitskriterien zu erfüllen. Das Gericht wies das ab: Ein E-Commerce-Dienst kann nicht ein bisschen barrierefrei sein, er muss barrierefrei sein. Barrierefreiheit ist eine Erfolgspflicht.
Die Rechtsgrundlage wiegt schwerer als die Zahlen. Das Gericht entschied auf Grundlage von Artikel L.412-13 des französischen Verbrauchergesetzbuchs — der Vorschrift, die die Richtlinie (EU) 2019/882, den European Accessibility Act, in französisches Recht umsetzt. Frankreich hat sie 2023 ins Verbrauchergesetzbuch geschrieben, mit Erfüllungspflicht ab dem 28. Juni 2025; die Klagen kamen also ein Jahr nach der Frist, nicht am ersten Tag. Hier wendet ein nationales Gericht den EAA auf einen privaten Online-Händler an — das ist keine Debatte darüber, was der EAA eines Tages bedeuten könnte.
Wichtig ist Genauigkeit darüber, was geschehen ist und was nicht. Carrefour wurde nicht mit einer Geldbuße belegt. Ein astreinte wirkt in die Zukunft: Es läuft erst an, wenn die Sechsmonatsfrist ohne Umsetzung verstreicht, sanktioniert also künftige Untätigkeit, nicht vergangenes Verhalten. Stand Juli 2026 ist nirgendwo in der EU ein Unternehmen nach einem EAA-Umsetzungsgesetz mit einer Geldbuße belegt worden. Und das letzte Wort ist es nicht — eine référé-Entscheidung ist einstweiliger Rechtsschutz, kein rechtskräftiges Urteil in der Hauptsache, und Carrefour erklärte, die Entscheidung zu prüfen und sich ein Rechtsmittel vorzubehalten. Was heute existiert, ist eine Anordnung mit Frist und laufendem Zähler — für die Roadmap-Planung eines Unternehmens ohnehin das nützlichere Signal.
Ein zweiter Fall ging anders aus, und es lohnt sich zu verstehen, warum er den EAA nicht einschränkt. Am 5. Mai 2026 wies das tribunal judiciaire in Lille die Klage derselben Verbände gegen Auchan E-Commerce France ab. Das Gericht hielt die Website nicht für barrierefrei — Auchan bestritt gar nicht, dass sie es nicht ist. Es entschied, die Pflicht erfasse diese Tochtergesellschaft nicht, und las Artikel L.412-13 so, dass die Umsatzschwelle von 250 Mio. € aus den Artikeln 47–48 des französischen Behindertengesetzes vom 11. Februar 2005 fortgilt; der Umsatz von Auchan E-Commerce lag bei rund 144 Mio. €. Diese Lesart ist eine Sachentscheidung, sie ist umstritten und liegt nun beim Cour d'appel de Douai.
Lesen Sie die Entscheidung aus Lille nicht als EAA-Ausnahmeschwelle. Die Ausnahme des EAA selbst ist weit enger: Kleinstunternehmen, also weniger als 10 Beschäftigte UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz, und selbst dann nur für ihre Dienstleistungen — vom EAA erfasste Produkte müssen die Anforderungen unabhängig von der Unternehmensgröße erfüllen. Die 250-Mio.-€-Marke stammt aus einem älteren französischen Gesetz und aus einer erstinstanzlichen Lesart des Verhältnisses beider Normen. Das Gericht in Caen kam beim selben Artikel zum gegenteiligen Ergebnis. „Unter 250 Mio. €“ bedeutet nirgendwo Befreiung, weder in Frankreich noch sonst in der EU.
Für einen Online-Shop ändert keines der beiden Urteile die praktische Konsequenz. Die Durchsetzung läuft in Frankreich jetzt gerichtlich und schnell: référé-Verfahren, Sechsmonatsfrist, Tageszähler. Teilkonformität ist keine Verteidigung — 71 % reichten nicht. Ein Basis-Scan dauert Minuten und zeigt, wo Sie tatsächlich stehen; die kritischen Punkte zu beheben dauert Wochen. Fangen Sie an, bevor ein Gericht oder eine Behindertenrechtsorganisation Ihnen die Frist setzt.