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Fallstudien · 28. Februar 2026 · 6 Min. Lesezeit · Aktualisiert 8. Juni 2026
Was die französischen Barrierefreiheits-Klagen über die EU-Durchsetzung verraten
2025–26 verklagten französische Verbände vier große Handelsketten wegen unzugänglichem E-Commerce. Ein Gericht stellte bei Auchan nur 41 % RGAA-Konformität fest. Was das für Ihren Shop bedeutet.
Im Juli 2025 setzten die französischen Verbände ApiDV und Droit Pluriel vier große Handelsketten förmlich in Verzug, ihre Barrierefreiheitspflichten zu erfüllen, und verklagten sie dann, die erste Klage gegen den Privatsektor wegen digitaler Barrierefreiheit in der EU. Der Vorwurf: Websites und Apps, die an Screenreadern scheitern, die Tastaturnavigation brechen und blinde Nutzer von Diensten wie Click & Collect ausschließen.
Am 5. Mai 2026 wies das Gericht in Lille die Klage gegen Auchan aus verfahrensrechtlichen Gründen ab, das Urteil hielt jedoch eine unbestrittene RGAA-Konformität von nur 41 % fest, und Auchan verpflichtete sich, bis Ende 2026 eine barrierefreie Website zu liefern. Die Aufsichtsbehörde DGCCRF kann Sanktionen bis zu 7.500 € pro Verstoß (15.000 € im Wiederholungsfall) verhängen. Behindertenrechtsorganisationen in der gesamten EU beobachten den französischen Fall als möglichen Präzedenzfall.
Das Muster ist klar: Selbst große, gut ausgestattete Händler können nach Jahren der Bemühungen weit unter der gesetzlichen Barrierefreiheitsgrenze liegen. Wenn die größten Akteure bei 41 % stehen, liegen mittelgroße Shops sehr wahrscheinlich ebenfalls darunter. Ein Basis-Barrierefreiheitsscan dauert nur Minuten; die Behebung der kritischen Punkte Wochen. Fangen Sie jetzt an, nicht erst, wenn eine Behörde oder eine Behindertenrechtsgruppe Ihnen schreibt.