Axively

European Accessibility Act

EAA-Compliance-Audit für Online-Dienste

Der European Accessibility Act gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern in der EU angeboten werden. Für Websites und Online-Dienste lautet die praktische Frage nicht nur „Besteht die Startseite einen Checker?“, sondern „Können Verbraucher den Dienst barrierefrei abschließen, und können wir belegen, dass wir Barrieren beheben?“

Axively kombiniert das Barrierefreiheits-Scanning der Website mit EAA-Informationen je Land und hilft Teams, sowohl die technischen Befunde als auch den nationalen Durchsetzungskontext zu verstehen.

Audit checklist

  • Klären Sie, ob der Dienst in einen vom EAA erfassten Sektor fällt.
  • Prüfen Sie die Ausnahme für Kleinstunternehmen und die Unterscheidung Produkt/Dienstleistung sorgfältig.
  • Führen Sie WCAG-2.2-AA-Tests auf öffentlichen Conversion-Strecken durch.
  • Kartieren Sie die Risiken nach EU-Zielland und Durchsetzungsbehörde.
  • Erstellen Sie einen Behebungsplan für Blocker, Templates und Inhaltslücken.
  • Veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung in der relevanten Sprache.

Der EAA-Anwendungsbereich ist sektorbezogen

Der EAA macht nicht über Nacht jede Website rechtswidrig. Er erfasst definierte Kategorien wie E-Commerce, Verbraucherbanking, E-Books, elektronische Kommunikation, audiovisuelle Medien, Personenverkehr und Selbstbedienungsterminals. Eine rein informative Website kann außerhalb des Kernbereichs liegen; ein Onlineshop oder ein digitaler Servicefluss ist deutlich wahrscheinlicher erfasst.

Die nationale Umsetzung zählt. Jedes EU-Land setzt die Richtlinie in eigenes Recht um, benennt eigene Behörden und legt sein eigenes Durchsetzungsmodell fest. Deshalb sind länderspezifische Seiten und Erklärungen nützlich.

Worauf Aufsichtsbehörden und Beschwerdeführer achten

Die Durchsetzung der Barrierefreiheit beginnt meist mit einem praktischen Scheitern: Ein Nutzer kann nicht kaufen, sich registrieren, lesen, bezahlen oder den Support kontaktieren. Audit-Nachweise sollten sich daher auf Nutzerwege konzentrieren, nicht nur auf einzelne Seiten. Checkout, Kontoerstellung, Suche, Navigation und Kundenservice-Seiten verdienen besondere Aufmerksamkeit.

  • Kann ein Nutzer, der nur die Tastatur verwendet, die Kernaufgabe abschließen?
  • Werden Formulare, Validierungsfehler und Zahlungsschritte korrekt angekündigt?
  • Ist die Barrierefreiheitserklärung korrekt und leicht auffindbar?
  • Werden wiederkehrende Komponentenfehler systematisch behoben?

Barrierefreiheitserklärungen sind Teil des Prozesses

Eine Erklärung darf kein Marketing-Geschwafel sein. Sie sollte den verwendeten Standard, bekannte Einschränkungen, die Art der Bewertung, Feedback-Kontakte und das Überprüfungsdatum beschreiben. Eine Aktualisierung nach der Behebung zeigt einen lebendigen Prozess, glaubwürdiger als die statische Behauptung perfekter Konformität.

FAQ

Gilt der EAA außerhalb der EU?

Wenn Sie erfasste Produkte oder Dienstleistungen Verbrauchern in der EU anbieten, kann der EAA relevant sein, auch wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz anderswo hat. Der Anwendungsbereich hängt vom Dienst und vom Zielmarkt ab.

Sind Kleinstunternehmen ausgenommen?

Für bestimmte Dienstleister gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, in der Regel weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme. Die Pflichten für Produkte sind anders, wenden Sie die Ausnahme daher nicht blind an.

Was sollte ein EAA-Audit liefern?

Ein nützliches Audit liefert technische Befunde, Risikoprioritäten, Behebungsempfehlungen, Länderkontext und erklärungsreife Dokumentation. Es sollte nicht vorgeben, dass Automatisierung allein rechtliche Konformität garantiert.