Österreich: BaFG & Web-Barrierefreiheit — Bußgelder bis 80.000 €
Österreich: Die EU-Richtlinie 2019/882 — der European Accessibility Act — ist hier in nationales Recht umgesetzt und gilt für Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden, darunter Online-Shops und E-Commerce. Das maßgebliche Gesetz und die zuständige Behörde sind unten aufgeführt.
Sanktionen auf einen Blick
Ist Ihr Shop konform?
Häufige Fragen
Österreich: Wie hoch sind die Bußgelder?
Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 80.000 € geahndet werden, durchgesetzt von Sozialministeriumservice.
Ab wann gelten die Regeln?
Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten EU-weit ab dem 28. Juni 2025.
Gilt der EAA für meine Website?
Der EAA betrifft bestimmte Bereiche — E-Commerce, Verbraucherbankgeschäfte, E-Books, elektronische Kommunikation, audiovisuelle Medien, Personenverkehr und Selbstbedienungsterminals — nicht jede Website; eine rein informative oder werbliche Seite kann außerhalb des Anwendungsbereichs liegen. Wer Verbrauchern online Waren oder Dienstleistungen anbietet, ist in der Regel erfasst. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen — weniger als 10 Beschäftigte und zugleich ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € (beide Bedingungen müssen erfüllt sein). Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
So sieht ein Axively-Audit aus
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