Axively

Österreich: BaFG & Web-Barrierefreiheit — Bußgelder bis 80.000 €

Österreich: Die EU-Richtlinie 2019/882 — der European Accessibility Act — ist hier in nationales Recht umgesetzt und gilt für Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden, darunter Online-Shops und E-Commerce. Das maßgebliche Gesetz und die zuständige Behörde sind unten aufgeführt.

Sanktionen auf einen Blick

Max. Bußgeld80.000 €
Strafrechtliche SanktionenNein
DurchsetzungSozialministeriumservice

Ist Ihr Shop konform?

GesetzBarrierefreiheitsgesetz (BaFG)
BarrierefreiheitserklärungPflicht · Deutsch · alle 12 Monate aktualisieren
NormWCAG 2.1 · EN 301 549 v3.2.1

Häufige Fragen

Österreich: Wie hoch sind die Bußgelder?

Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 80.000 € geahndet werden, durchgesetzt von Sozialministeriumservice.

Ab wann gelten die Regeln?

Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten EU-weit ab dem 28. Juni 2025.

Gilt der EAA für meine Website?

Der EAA betrifft bestimmte Bereiche — E-Commerce, Verbraucherbankgeschäfte, E-Books, elektronische Kommunikation, audiovisuelle Medien, Personenverkehr und Selbstbedienungsterminals — nicht jede Website; eine rein informative oder werbliche Seite kann außerhalb des Anwendungsbereichs liegen. Wer Verbrauchern online Waren oder Dienstleistungen anbietet, ist in der Regel erfasst. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen — weniger als 10 Beschäftigte und zugleich ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € (beide Bedingungen müssen erfüllt sein). Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.

So sieht ein Axively-Audit aus

Sehen Sie an einem echten Beispiel, welche Verstöße Axively findet und wie die Korrekturvorschläge aussehen.

Beispiel-Audit ansehen